ausgeruht

1
2
  • Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass die Ruhezeiten den Besatzungsmitgliedern ausreichend Zeit geben, sich von den Auswirkungen des vorangegangenen Dienstes zu erholen und zu Beginn der darauf folgenden Flugdienstzeit gut ausgeruht zu sein.
  • Operators shall ensure that rest periods provide sufficient time to enable crew to overcome the effects of the previous duties and to be well rested by the start of the following flight duty period.